Wir kennen uns aus
Seit mehr als 5 Jahren sind wir erfolgreich als Fachhändler für Kfz-Teile aller Art tätig. 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. Gabriele Hinrichs nachfolgend Fa. Hinrichs genannt


§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fa. Hinrichs und dem Besteller -- auch für alle zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Fa. Hinrichs nicht an, es sei denn, Fa. Hinrichs hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Rücktritt

Fa. Hinrichs verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Fa. Hinrichs zum Rücktritt berechtigt.

Falls ein Lieferant von Fa. Hinrichs der trotz vertraglicher Verpflichtung Fa. Hinrichs nicht mehr mit der bestellten Ware beliefert, ist Fa. Hinrichs zum Rücktritt berechtigt.

§ 3 Lieferung

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von Fa. Hinrichs oder einem von dieser Beauftragten an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Bitte beachten Sie, dass wir die Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen ausliefern.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Vorkasse durch Überweisung oder Scheck, per Nachname oder Lastschriftverfahren zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Fa. Hinrichs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Fa. Hinrichs ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Fa. Hinrichs berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Fa. Hinrichs anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Fa. Hinrichs.

§ 7 Mängelgewährleistung und Haftung

Liegt ein von Fa. Hinrichs zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Fa. Hinrichs nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist Fa. Hinrichs zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Fa. Hinrichs zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Fa. Hinrichs haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet  nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von Fa. Hinrichs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

Sofern Fa. Hinrichs fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 8 Datenschutz

Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Die Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte ausserhalb von Fa. Hinrichs findet nicht statt.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lüneburg. Dies gilt nur, wenn der Besteller zu den Kaufleuten im Sinne der §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB gehört oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt wird oder der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Fa. Hinrichs ist jedoch auch berechtigt, bei dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht zu klagen.

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart, und zwar für sämtliche zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehungen.

Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

 

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