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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Fa.
Gabriele Hinrichs nachfolgend
Fa. Hinrichs genannt
§ 1
Geltungsbereich
Für
die Geschäftsbeziehung zwischen Fa. Hinrichs und dem Besteller -- auch
für alle zukünftigen Geschäfte -- gelten ausschließlich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt
der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennt Fa. Hinrichs nicht an, es sei denn, Fa. Hinrichs hätte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§
2 Vertragsschluss und Rücktritt
Fa.
Hinrichs verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den
Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und
Rechenfehlern auf der Website ist Fa. Hinrichs zum Rücktritt
berechtigt.
Falls
ein Lieferant von Fa. Hinrichs der trotz vertraglicher Verpflichtung Fa.
Hinrichs nicht mehr mit der bestellten Ware beliefert, ist Fa. Hinrichs
zum Rücktritt berechtigt.
§
3 Lieferung
Sofern
nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom
Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Lieferung von Fa. Hinrichs oder einem von dieser Beauftragten
an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind
unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich
zugesagt wurde. Bitte beachten Sie, dass wir die Produkte nur in
haushaltsüblichen Mengen ausliefern.
§
4 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der
Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Der Besteller kann den
Kaufpreis per Vorkasse durch Überweisung oder Scheck, per Nachname oder
Lastschriftverfahren zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so
ist Fa. Hinrichs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu
fordern. Falls Fa. Hinrichs ein höherer Verzugsschaden nachweisbar
entstanden ist, ist Fa. Hinrichs berechtigt, diesen geltend zu machen.
§
5 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein
Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder von Fa. Hinrichs anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§
6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen
Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt
gelieferte Ware im Eigentum von Fa. Hinrichs.
§
7 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt
ein von Fa. Hinrichs zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Fa.
Hinrichs nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur
Ersatzlieferung berechtigt. Ist Fa. Hinrichs zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Fa. Hinrichs zu vertreten
hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit
sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Bestellers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen.
Fa. Hinrichs haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet nicht
für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des
Bestellers. Soweit die Haftung von Fa. Hinrichs ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von
Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der
Besteller Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480
Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen
oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern
Fa. Hinrichs fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist
die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den
typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die
Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch
für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche
aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
§
8 Datenschutz
Der
Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Die Weitergabe der erhobenen
Daten an Dritte ausserhalb von Fa. Hinrichs findet nicht statt.
§
9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Lüneburg. Dies gilt nur, wenn der Besteller zu
den Kaufleuten im Sinne der §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB gehört oder wenn
dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist oder wenn dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
verlegt wird oder der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat.
Fa.
Hinrichs ist jedoch auch berechtigt, bei dem für den Sitz des
Bestellers zuständigen Gericht zu klagen.
Es
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart,
und zwar für sämtliche zwischen den Parteien bestehende
Rechtsbeziehungen.
Mündliche
Nebenabreden gelten als nicht getroffen.
§
10 Sonstige Bestimmungen
Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln
sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten
kommen.
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